Bedingungen für die Nutzung des Händlerbund-Mitgliedslogos
1. Während der Dauer der Mitgliedschaft im Händlerbund ist das Mitglied berechtigt, das Händlerbund-Mitgliedslogo auf seinen Internetpräsenzen einzubinden und zu benutzen, wenn gleichzeitig eine Verlinkung auf die Internetseite des Händlerbundes in der nach Ziffer 2 vorgesehenen Weise erfolgt.
2. Die technische Einbindung des Händlerbund-Mitgliedslogos auf der Internetpräsenz darf vom Mitglied ausschließlich unter Nutzung des vom Händlerbund dafür zur Verfügung gestellten HTML-Quellcodes erfolgen, welcher nicht verändert werden darf. Eine Einbindung des Logos als Bild- bzw. grafische Datei ist unzulässig. Änderungen am Logo-Design sind nicht gestattet.
3. Die Berechtigung nach Ziffer 1 entfällt, wenn mehrfache begründete bzw. vom Mitglied unkommentierte Beschwerden seiner Vertragspartner über mangelhafte Vertragsabwicklungen eine unzureichende Vertrauenswürdigkeit des Mitglieds vermuten lassen.
Die Prüfung der Begründetheit einer entsprechenden Beschwerde erfolgt durch den Händlerbund in einer freien summarischen Beurteilung der vom Mitglied und dem Beschwerdeführer eingereichten Unterlagen und Stellungnahmen.
4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft darf das Händlerbund-Mitgliedslogo nicht mehr verwendet und muss entfernt werden.
5. Diese Nutzungsbedingungen sind ab dem 01.07.2015 gültig.